Wichtige Information zu den Schreiben des Finanzamtes Winsen/Luhe
Einheitliche Grundbesitzstelle
Uns erreichten viele Anfragen über das Ihnen zugestellte Schreiben des Finanzamtes Winsen/Luhe „Informationen zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe“. Nach telefonischer Rückfrage bei der zuständigen Stelle liegen uns nun nähere Informationen dazu vor.
Diese Schreiben sind korrekt und müssen von jedem Pächter selbst beantwortet werden. Die Daten können auch durch einen Steuerberater oder durch den Lohnsteuerhilfeverein übermittelt werden.
Hier handelt es sich um die Grundsteuer für das eigene Wohngebäude.
Folgende Angaben müssen gemacht werden:
- Parzellennummer (lt. Schreiben) + alle zusätzlichen gepachteten Parzellen
- genutzte Wohnfläche in m² + überdachte Terrasse (nicht dazu zählen – Abstellräume im Haus oder auf dem Grundstück und Carports)
- Wohnwagen, welche sich auf der Parzelle befinden, zählen ebenfalls als genutzte Wohnfläche und müssen mit angegeben werden
Euer Team des Freizeit- und Campingpark Tespe