Bäume fällen

Regelungen zum Auslichten, Beschneiden und Fällen und von Bäumen

An einem Morgen kommt unser Mitarbeiter Holger Schiffer zu mir und sagt, die Firma Soltau will auf verschiedenen Plätzen im A-Gebiet Eichen fällen und kommt mit Radlader, Hebebühne usw. Ich habe den Vorgang sofort gestoppt, wobei bei einer Eiche auf Platz A 08 schon die Krone weg war. Die Pächterin des Platzes A 08 sagte mir es sei eine Genehmigung eingeholt worden, allerdings von der Pächterin des Platzes A 04.

Die Pächterin von Platz A 04 sagt, sie habe die Genehmigung zum Beschneiden und Auslichten von verschiedenen Bäumen auf den Plätzen A 01, A 04 und A 08 eingeholt, jedoch nicht zum Fällen von alten Eichen mit mehr als 60 cm Durchmesser.
Die Aussage der Pächterin von Platz A 04 ist nicht richtig, da weder einer unserer Mitarbeiter noch ich eine Genehmigung erteilt haben.

Weiterhin werden wir niemals eine Genehmigung erteilen zum Beschneiden, Auslichten oder gar Fällen von mehreren Bäumen, speziell alte Eichen, zumal noch gleichzeitig auf verschiedenen Plätzen.
Meine Mitarbeiter und ich kämpfen um jeden großen Baum und speziell jede Eiche.

Für den Schaden der entstanden ist werde ich die Pächter von Platz A 04 haftbar machen.

Es ist grundsätzlich verboten ohne schriftliche Genehmigung Bäume zu fällen, zu beschneiden oder tote Äste auszuschneiden. (Siehe Campingplatzordnung Punkt 15.)

Freizeit- und Campingpark Tespe

Bernd Fennekohl

Regelungen zum Bau und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

Regelungen zum Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen

Bei dem Ausfall der Stromversorgung eines Platzes durch Auslösung des FI- Schalter haben wir nach Überprüfung durch einen Fachmann festgestellt, dass eine von uns nicht genehmigte PV-Anlage mit zusätzlichen dilettantisch verkabelten alten Tesla-Batterien der Auslöser diesesStromausfalls war.
Der Aufbau und der Betrieb einer PV-Anlage auf Ihrer Wohnanlage oder Pachtplatz muss bei uns immer vorher schriftlich beantragt und von uns vorher grundsätzlich schriftlich genehmigt werden.

Nach der Genehmigung ist folgendes zu beachten:
Die Leistung der Anlage darf nicht mehr als 0,2 kWp haben oder als Stecker-Solaranlage ausgeführt werden. Gesamtgröße der Module dürfen max 3 m² betragen.
Es dürfen keine Speichermedien (Batterien) zwischen unserem Netz und ihrer Anlage geschaltet werden.
Es müssen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und in das Marktstammdatenregister eingetragen und bei dem örtlichen Stromnetzbetreiber gemeldet werden.
Der Aufbau und die Inbetriebnahme der Anlage (nicht bei einer Inselanlage) ist nur durch eine autorisierte Fachfirma durchzuführen und muss von dieser schriftlich dokumentiert werden.
Vor der Inbetriebnahme müssen alle Vorgaben erfüllt sein.

Etwaige bereits vorhandene PV-Anlagen haben Sie bei uns in der Verwaltung kurzfristig und schriftlich zu melden, mit Standort, Größe, Leistung und der Fachfirma die die Installation ausgeführt hat. Die Anlage muss durch einen Sachverständigen über korrekte Installation und Funktion begutachtet werden.
Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen dürfen Sie die Anlage nicht betreiben, solange Sie von uns keine schriftliche Genehmigung haben. Es geht von allen nicht ordnungs- und sachgemäß installierten Anlagen eine erhebliche Brand- und Lebensgefahr aus. z.B. alte Lithium-Ionen-Batterien.

Warnhinweise für das sichere Laden von Lithium–Ionen Batterien!
Bitte laden Sie Ihre Batterien nicht über Nacht und auch nicht unbeaufsichtigt auf.
Stellen Sie die zu ladenden Batterien in eine nicht brennbare Tasche. Solche Taschen werden im Handel z.B. LiPo–Safe angeboten. Stellen Sie diese Tasche nicht in die Nähe von brennbaren Materialien.

Freizeit- und Campingpark Tespe
Bernd Fennekohl