Regelungen zum Auslichten, Beschneiden und Fällen und von Bäumen
An einem Morgen kommt unser Mitarbeiter Holger Schiffer zu mir und sagt, die Firma Soltau will auf verschiedenen Plätzen im A-Gebiet Eichen fällen und kommt mit Radlader, Hebebühne usw. Ich habe den Vorgang sofort gestoppt, wobei bei einer Eiche auf Platz A 08 schon die Krone weg war. Die Pächterin des Platzes A 08 sagte mir es sei eine Genehmigung eingeholt worden, allerdings von der Pächterin des Platzes A 04.
Die Pächterin von Platz A 04 sagt, sie habe die Genehmigung zum Beschneiden und Auslichten von verschiedenen Bäumen auf den Plätzen A 01, A 04 und A 08 eingeholt, jedoch nicht zum Fällen von alten Eichen mit mehr als 60 cm Durchmesser.
Die Aussage der Pächterin von Platz A 04 ist nicht richtig, da weder einer unserer Mitarbeiter noch ich eine Genehmigung erteilt haben.
Weiterhin werden wir niemals eine Genehmigung erteilen zum Beschneiden, Auslichten oder gar Fällen von mehreren Bäumen, speziell alte Eichen, zumal noch gleichzeitig auf verschiedenen Plätzen.
Meine Mitarbeiter und ich kämpfen um jeden großen Baum und speziell jede Eiche.
Für den Schaden der entstanden ist werde ich die Pächter von Platz A 04 haftbar machen.
Es ist grundsätzlich verboten ohne schriftliche Genehmigung Bäume zu fällen, zu beschneiden oder tote Äste auszuschneiden. (Siehe Campingplatzordnung Punkt 15.)
Freizeit- und Campingpark Tespe
Bernd Fennekohl